Erklärung zur Barrierefreiheit
Die August-Hermann-Werner Schule ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://ahwerner-schule.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Die Webseite wurde am 14.07.2023 von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg überprüft.
Dabei wurden auf den überprüften Seiten folgende Anforderungen nicht erfüllt:
- Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
Die Umschaltelemente im Bereich "Aktuelles" (Pfeile nach rechts und links) sind nicht aussagekräftig beschriftet, der Screenreader liest nur "www.ahwerner-schule.de" vor. Blinde können deshalb den Zweck der Elemente nicht wahrnehmen. - Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen
Visuell wahrnehmbare Überschriften sind teilweise nicht mit dem HTML-Strukturelement Header ausgezeichnet. - Anforderung 9.2.1.1 Tastatur
Die Bedienelemente im Bilderkarussell (Pfeil nach rechts und links) können nicht mit dem Tastaturfokus erreicht werden. - Anforderung 9.2.2.2 Pausieren, stoppen, ausblenden
Die Animation innerhalb des Bilder-Karussells kann nicht angehalten werden, weil keine entsprechenden Bedienelemente vorhanden sind. Die ständige Bewegung der Folien kann die Konzentration kognitiv eingeschränkter Personen bei der Informationsaufnahme beeinträchtigen. - Anforderung 9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge
Die Fokusreihenfolge im Nachrichten-Karussell unter "Aktuelles" ist nicht schlüssig, da zunächst die aktuell nicht sichtbaren Berichte angesteuert werden und erst im Anschluss die eingeblendeten Berichte. Außerdem werden alle Berichte ein zweites Mal mit dem Tastaturfokus angesteuert. - Anforderung 9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)
Aus dem Linktext „Flyer Sonderpädagogische Beratungsstelle“ und dem nebenstehenden Kontext geht der Dateityp „PDF“ des verlinkten Dokuments nicht hervor. - Anforderung 9.2.4.7 Fokus sichtbar
Die Fokusreihenfolge am Seitenende ist nicht nachvollziehbar, weil nach allen sichtbaren Bedienelementen nochmals ein Menü durchlaufen wird, deren Menüpunkte nicht sichtbar sind. Somit ist auf diesen auch kein Fokusrahmen sichtbar. Tastaturnutzende, die sich visuell am Fokusrahmen orientieren müssen, können so nicht mehr erkennen, welches Element gerade aktiv ist und verlieren die Orientierung. - Anforderung 9.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen
Die Beschriftungen der Formularfelder sind nur über die Formularfeld-Vorbelegung (placeholder-Attribut) erkennbar. - Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse
Bei der Prüfung mit dem Bookmarklet „Check serialized DOM of current page“ und dem danach angewendeten Filter „Check for WCAG 2.0 parsing compliance“ von der Webseite https://validator.w3.org/nu/about.html, um festzustellen, ob der Quellcode der Webseite fehlerfrei ist, ergab sich auf allen Seiten ein Fehler. - Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden. - Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden. - Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO
Das Dokument Flyer_AHWSchule_RZ.pdf auf der Seite https://www.ahwerner-schule.de/index.php/beratung/fruehfoerderung wurde mit dem PDF-Accessibility-Checker (PAC) geprüft. Die Strukturebene des PDFs fehlt oder ist fehlerhaft. - Erklärung zur Barrierefreiheit, §§ 3 - 8 und Anlage 1 L-BGG-DVO
Auf der Webseite ist zwar eine Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden. Diese ist jedoch noch nicht direkt über die Startseite aufrufbar.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
- Teilbereich:
Beschreibung:
Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt:
Die August-Hermann-Werner Schule kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen, um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der August-Hermann-Werner Schule auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der August-Hermann-Werner Schule überarbeitet werden. Die August-Hermann-Werner Schule ist dennoch bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. - Teilbereich:
Beschreibung:
Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt:
Aktuell kann die August-Hermann-Werner Schule bei diesem Thema nicht tätig werden, da ein sehr hoher Kostenaufwand anfällt.
3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Erklärung wurde am 28.07.2023 erstellt. Hierzu wurde die Mustererklärung zur Barrierefreiheit der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg genutzt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Ansprechperson Barrierefreiheit
Kerstin Fissler
August-Hermann-Werner Schule
Staatliches Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat
Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Elisabeth-Kallenberg-Platz 4
71706 Markgröningen
07145 935090
poststelle@sbbzint-mark.kv.bwl.de
Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Schulleitung wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Schulleitung nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.