Konzeption Internat

Das Internat als Teil des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums

Die August-Hermann-Werner-Schule Markgröningen ist ein Staatliches Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Als Staatliche Einrichtung, in Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg, ist sie direkt dem Regierungspräsidium Stuttgart als Schulaufsichtsbehörde unterstellt.

In das Internat des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums können Kinder und Jugendliche auf Antrag und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Die Entscheidung darüber trifft das Staatliche Schulamt im Einvernehmen mit dem zuständigen Landratsamt (Sozial- und Jugendhilfe).
 
Der Erziehungs- und Bildungsauftrag des Internates

Das Internat führt den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule fort und ergänzt ihn.

Die Gestaltung des Lebens im Internat ermöglicht den Kindern und Jugendlichen:
  • ihre Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit auszuweiten
  • die eigenen Handlungsmöglichkeiten zu erweitern
  • ihre spezifischen Hilfsmittel zu nutzen und
  • alltägliche Aufgaben möglichst selbstständig und selbstbestimmt zu organisieren und zu bewältigen und
  • tragfähige soziale Beziehungen zu erleben und zu gestalten.
Das Leben in der sozialen Struktur der Wohngruppe, die Bewältigung der Abläufe des alltäglichen Lebens sowie die Gestaltung von Freizeitaktivitäten sind in besonderer Weise geeignet, in Ergänzung zu den pädagogischen Inhalten der Einrichtung und zur Familie, eigenständige Erziehungs- und Bildungsinhalte zu verwirklichen. Wichtige Aufgabe ist das Hinführen zu einer realistischen Selbsteinschätzung der eigenen Leistungsmöglichkeiten und zur Akzeptanz der eigenen Behinderung.

Ein großer Teil der im Internat lebenden körperbehinderten Kinder und Jugendlichen ist zusätzlich geistig behindert. Ihnen bietet das Internat eine lebensbegleitende Förderung und spezielle Lern- und Strukturierungshilfen für eine aktive Lebensbewältigung in sozialer Integration, damit sie ein Leben in größtmöglicher Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Würde führen können.

Bei den schwerstmehrfach geschädigten Kindern und Jugendlichen sind umfassende Pflegemaßnahmen sowie intensive Unterstützung in allen Lebensbereichen erforderlich. Diese Situationen werden über die bloße Versorgung und Pflege hinaus als Momente menschlicher Begegnung verstanden.
Sie sind auch Förderanlässe im Hinblick auf Selbsterfahrung und Selbstbestimmtheit und bedürfen deshalb der Begleitung durch pädagogische Fachkräfte.

Die Förderkonzepte der Einrichtung ergänzen sich. Die Internatswohngruppe bietet Lernfelder, in denen Selbstversorgung und Selbsterfahrung im Tagesablauf integriert sind.

Beispiele hierfür sind:
  • die Erstellung von Speise- und Einkaufsplänen,
  • das selbstständige Einkaufen und Abrechnen mit der Hauswirtschaftsleitung,
  • die Übernahme von Diensten im Haushalt,
  • das Waschen der eigenen Wäsche,
  • der Ausbau werktechnischer Fähigkeiten,
  • die eigene Gestaltung von Freizeitaktivitäten.
Die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler bestimmen, in welchen Bereichen der Selbstständigkeit und des Selbstmanagements die Förderschwerpunkte liegen. Schüler, bei denen die Prognose gestellt werden darf, dass sich im Bereich Wohnen nach Ende der Schulzeit das Leben in einer ambulant betreuten Wohnform anbietet, übernehmen zunehmend mehr Eigenverantwortung und -organisation.
Sehr selbstständiges Leben in relativer Unabhängigkeit von der eigenen Wohngruppe kann geübt werden.

Erzieherinnen und Erzieher, die sich einfühlsam, verlässlich und gerecht erweisen, tragen dazu bei, dass das Internat zu einem Ort wird, an dem sich die Kinder und Jugendlichen wohlfühlen und entwickeln können.

Der organisatorische Aufbau des Internats

Das Internat gliedert sich in Wohngruppen. Jeder Gruppe gehören in der Regel sechs Kinder und Jugendliche an.

Jungen und Mädchen mit leichten bis schwersten Behinderungen in verschiedenen Altersstufen leben gemeinsam in einer Wohngruppe.

Vier Erzieherinnen bzw. Erzieher bilden in der Regel das Betreuerteam einer Wohngruppe.
Eine Gruppenleiterin bzw. ein Gruppenleiter koordiniert den durch das Betreuerteam auf der Wohngruppe wahrgenommenen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Dazu gehört, das erzieherische Handeln der einzelnen Erzieherpersönlichkeiten zu einem gemeinsamen erzieherischen Wirken zu koordinieren und dabei die Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen.
Dies geschieht sowohl in alltäglichen Handlungsfeldern, wie auch besonderen Fördersituationen, die sich besonders während der nachmittäglichen Freizeitgestaltung anbieten.

Dieses kann z. B. sein:
  • selbstständiges Tisch decken,
  • Küche aufräumen,
  • Bett machen,
  • Wäschepflege,
  • räumliche Orientierung im Haus, auf dem Gelände und in der Umgebung,
  • das Halten sozialer Kontakte.
Die Leitung des Erziehungsdienstes (LdE) leitet das Internat und ist, unbeschadet der Gesamtverantwortung der Schulleitung, verantwortlich für eine geordnete und sachgemäße Erziehungsarbeit im Internat.

Ansprechpartner

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Christian Colon
Internatsleitung
christian.colon@sbbzint-mark.kv.bwl.de
Tel. 0745 93509 225
Fax 07145 93509 190
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Janine Weiß
Stellvertretende Leitung des Erziehungsdienstes
janine.weiss@sbbzint-mark.kv.bwl.de
Tel. 07145 93509 221
Fax 07145 93509 190

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August-Hermann-Werner Schule

Staatliches Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat
Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

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71706 Markgröningen

07145 935090
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